Barrierefrei oder behindertengerecht – Wo ist der Unterschied
Der Begriff „Behindertengerecht“ bezog sich nur auf Menschen mit Behinderungen und deren Bedürfnisse. Es sollte sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen und ihren privaten Lebensraum gestalten können.
Die Barrierefreiheit ist im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2006 definiert. Der Begriff „Barrierefrei“ ist die Weiterentwicklung des Ausdrucks „behindertengerecht“. Da aber z.B. von baulichen Barrieren nicht nur Menschen mit Behinderungen betroffen sind, wurde aus „behindertengerecht“ im Laufe der Jahre „barrierefrei“. Generell bezieht sich Barrierefreiheit auf den Lebensraum aller Menschen. Es sind nicht nur Menschen mit allen Formen von Behinderung, sondern auch Personen, die mit Kinderwagen, Kleinkindern, schweren Lasten, Gepäck oder Gipsverband unterwegs sind.
Die Barrierefreiheit umfaßt bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.
Heute kommt auch immer öfter der Begriff „Design for all“ vor. Dieser bedeutet nichts anderes als „barrierefree“.